Bau einer Wasseraufbereitungsanlage am Seddiner See im Standard des 21. Jahrhunderts

Dieser Rettungsvorschlag steht in der Rangliste meiner Rettungsvorschläge mit weitem Abstand an erster Stelle. Er wird daher ausführlich behandelt.

1. Klärwerke in Deutschland, Definitionen, gültige Standards und rechtliche Vorgaben

Das erste Klärwerk wurde in Deutschland im Jahr 1882 gebaut. Heute gibt es geschätzt an die zehntausend Klärwerke. Damit dürfte Deutschland flächendeckend mit Klärwerken ausgestattet sein. Eine Kläranlage auch Abwasserbehandlungsanlage genannt, heißt in Österreich und der Schweiz etwas abgewandelt Abwassereinigungsanlage. Der Standard in Deutschland sind konventionelle Kläranlagen mit 3 Klärstufen. Das Abwasser wird mit den Verfahrensarten mechanisch, biologisch und chemisch gereinigt. Diese Reinigungsstufen werden nacheinander eingesetzt. Die Größe einer Kläranlage ist in der Regel von der Größe des Einwohnerwertes abhängig, die an die Kläranlage angeschlossen sind. 

Skizze einer dreistufigen Kläranlage1

Die rechtliche Definition des Begriffs Abwasser ist in der Bundesrepublik Deutschland im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 54, Absatz 1 vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) definiert: Danach ist Abwasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Es gibt noch weitere Schmutzwasserarten, die hier nicht weiter behandelt werden müssen. Was geschieht mit dem gereinigten Abwasser? Das gereinigte Abwasser fließt über den Klärwerksableiter in einen Vorfluter. Ist ein Abfluss in einem freien Gefälle nicht möglich, wird ein zusätzliches Ablaufpumpwerk benötigt. Im Weiteren fließt das gereinigte Abwasser über die Flüsse in die Meere.

Neben dem gereinigten Abwasser fällt Klärschlamm an. Dieser Klärschlamm darf in Deutschland seit dem Jahr 2005 nicht mehr auf Mülldeponien gelagert werden, weil er einen sogenannten Glühverlust von mehr als 5% aufweist. Für die Verwertung gibt es verschiedene Verfahren. Die Klärschlammverwertung erfolgt zum einen durch Verbrennung in Monoverbrennungsanlagen oder Müllverbrennungsanlagen. Daneben werden auch Kohlekraftwerke oder Zementwerke genutzt. Die Klärschlammverordnung schreibt vor, dass der Klärschlamm aus Kläranlagen ab einer Anschlussgröße von 50.000 Einwohnerwerten in Monoverbrennungsanlagen zu behandeln ist. Noch ist auch die Mitverbrennung erlaubt.  Die zweite Möglichkeit ist die Verwertung in der Landwirtschaft. Hier müssen neben der Klärschlammverordnung auch die Düngeverordnung und die Düngemittelverordnung beachtet werden. Nach dem statistischen Jahrbuch aus dem Jahr 2017 für das Land Brandenburg lag der Klärschlammanteil für die Jahre 2014 bis 2016 im Mittel bei 74.960 Tonnen Trockensubstanz pro Jahr.

Seit dem 21. Mai 1991 gibt es eine Europäische Richtlinie mit Vorgaben für Überwachungswerte für Abwasserleitungen, Überwachungsverfahren und Rahmendaten für einen stufenweisen Ausbau einer ordnungsgemäßen abwassertechnischen Infrastruktur. Ziel dieser Europäischen Richtlinie sind einheitliche Anforderungen und die Ausstattung von Anlagen zur Abwasserbeseitigung und Klärschlamm durchzusetzen.

Die EU-Kommunalwasserrichtlinie vom 21. Mai 1991 musste in nationales Recht umgesetzt werden. Für Deutschland geschah dies durch die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und die Abwasserverordnung (AbwV). Für das Land Brandenburg wurden diese Vorgaben in der Brandenburgischen Kommunalabwasserverordnung (BbgKAwV) veröffentlicht.                                                                                                                 

Die Kummunalwasserrichtlinie schreibt vor, alle 2 Jahre einen Bericht zum Umsetzungstand zu erstellen. Es sind vom Land Brandenburg bisher 12 Berichte zum Umsetzungsstand veröffentlicht worden. Der 21. und bisher letzte Bericht stammt aus dem Jahr 2021 mit Umsetzungsstand Ende 2019. Nach dem 12. Bericht sind 232 kommunale Kläranlagen in Betrieb. Das öffentliche Kanalnetz hat eine Länge von über 21.000 Kilometern. Der Anschlussgrad der Bevölkerung an öffentliche Abwasseranlagen betrug Ende 2019 88,8 Prozent. In abflusslosen Gruben wurde von 8,1 Prozent der Bevölkerung Abwasser gesammelt. Vollbiologische Kläranlagen wurden von 3 Prozent der Brandenburger Bevölkerung betrieben.

Für das Jahr 2021 wurde von den 232 Klärwerken im Land Brandenburg eine gereinigte Jahreswassermenge von rund 227 Millionen Kubikmetern (Trockenwetteranfall) ermittelt. 2020 haben die sechs Berliner Klärwerke 257,7 Mio. m3 Abwasser gereinigt, davon 35,9 Mio. m3 aus dem Umland. Berliner Abwasser wird nicht in Anlagen von Brandenburgs Verbänden gereinigt. Der 12.Bericht des Landes Brandenburg zum Umsetzungsstand der EU-WRRL konstatiert: „Ergebnis der Bestandsaufnahme im Jahr 2014 war, dass der gute Zustand der meisten Fließgewässer und Seen Brandenburgs trotz der Anstrengungen bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben, unter anderem auch der Kommunalabwasserrichtlinie, nicht erreicht wird“. Es wurde eine Stagnation der Nährstoffreduktion konstatiert. Vor allem bei den Phosphor- und Stickstoffkonzentrationen.

Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass für die Abwasseraufbereitung und Abwasserbeseitigung die Abwasserbeseitigungspflichtigen zuständig sind. Dies sind im Regelfall die Kommunen. Abwasseranlagen sind in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder anzupassen. Die Abwasserbeseitigung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden unter Beachtung der Vorschriften. Die Gemeinden können die Abwasserbeseitigung auch an dritte übertragen. Die Vorschriften geben auch vor, wie mit dem gereinigten Abwasser umzugehen ist.

Eine weitere wichtige Europäische Richtlinie ist die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL), die am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten ist. Ab dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt begann eine integrierte Gewässerschutzpolitik in Europa über die Staats- und Ländergrenzen hinweg.  Das gereinigte Abwasser ist nach Vorgabe der EU-WRRL-Richtlinie über Flüsse in die Meere zu leiten. Für das Land Brandenburg ist dies die Nord- und Ostsee. Die EU-WRRL-Richtlinie gibt auch vor, von wem das geklärte Abwasser in die Elbe oder die Oder zu leiten ist.

https://mik.brandenburg.de/mik/de/Abflussbearbeitungsgebiete in die Elbe gelb, in die Oder braun2
 https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/ und
https://mik.brandenburg.de/mik/de/

Hier sollen und können nicht alle Details dieser Richtlinie vorgestellt werden. Wichtige Eckpunkte sind:

  • konsequent flächenhafter Ansatz, auf das Flusseinzugsgebiet bezogener Ansatz,
  • Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen,
  • Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers,
  • Verschlechterungsverbot.

Diese Richtlinie hat das Ziel, eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Flussgebiete durchzusetzen. Darüber hinaus durch geeignete Programme und Maßnahmen die Gewässer wieder in einen naturnahen, ökologischen funktionsfähigen Zustand zu bringen. Die Gewässer dem landschaftlichen Erscheinungsbild wie die Anbindung des Gewässers an seine Aue sowie die Artenvielfalt zu erhalten oder zu verbessern. In einem ersten und zweiten Zyklus waren bis 2015 die Schwerpunkte: Bestandsaufnahme, Programme zur Gewässerüberwachung (Monitorings), Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, 2013 eine aktualisierte Bestandsaufnahme, 2015 Verabschiedung der aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, bis 2021 Umsetzung der Maßnahmen. Nachfolgend der Maßnahmeplan des Landes Brandenburg 2016-2021 als statistische Übersicht, wie er der EU übergeben wurde.

Übersicht des Brandenburgischen Maßnahmepakets Kommunalabwasser für den
Bewirtschaftungszeitraum 2016-20213

Ergänzt wurde die Wasserrahmenrichtlinie durch eine Grundwasserrichtlinie, die am 12. Dezember 2006 in Kraft getreten ist.

Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Kapazität zwischen 10 000 und 100 000 Einwohnerwerten mit den Reinigungsstufen mechanisch, biologisch Stickstoff- und/oder Phosphorelimination und der Verbringung des geklärten Abwassers in die Nord- oder Ostsee nenne ich den Standard des 20. Jahrhunderts. Europarechtlich ist nicht mehr gefordert.

2. Die Ortschaften an den Seddiner Seen und die aktuelle  Abwasserbeseitigung

Die Ortschaften um die Seddiner Seenkette gehören zu zwei Gemeinden. Diese lassen das Abwasser über verschiedene Wasser- und Abwasserzweckverbände reinigen. 

Die Gemeinde Seddiner See mit drei Ortsteilen leitet das zu reinigende Abwasser zur Kläranlage nach Beelitz. Dies geschah so schon zu DDR-Zeiten. Jetzt wird diese Kläranlage vom Wasser- und Abwasserzweckverband „Nieplitz“ betrieben. Nach der Aufbereitung des Abwassers in der Kläranlage wird das gereinigte Abwasser in die Nieplitz geleitet. Von dort gelangt das Wasser über die Nuthe, der Havel und Elbe in die Nordsee.  Im Jahr 2020 betrug die von der Gemeinde Seddiner See nach Beelitz geleitete Abwassermenge 180.000 Kubikmeter.4 Das Wasser dient nach der Einleitung in die Nieplitz der Stützung des Wasserhaushaltes des Blankensees durch den die Nieplitz fließt. Von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam Mittelmark ist für die Einleitung von geklärtem Abwasser in die Nieplitz festgelegt: Mindestmenge 500 000 m3, Höchstmenge 1 Mio. m3.2021 waren es etwa 800 000 m3, die in die Nieplitz geleitet wurden.Mit dem Abwasser aus den Neubaugebieten Beelitz-Heilstätten mit 1000 Wohnungseinheitendürfte die Einleitungsobergrenze in die Nieplitz erreicht werden.

Zu DDR-Zeiten gab es in Michendorf kein Kanalnetz. Ob die Grubeninhalte per LKW nach Stahnsdorf oder Beelitz gefahren wurden, ist noch zu klären.  Stahnsdorf wurde 1931 von Berlin erbaut. Lag aber später auf dem Gebiet der DDR und wurde bis zum Mauerfall als Anlage der VEB WAB Potsdam betrieben. Nach dem Mauerfall wurde die Anlage an die Berliner Wasserbetriebe rückübertragen. 1992 wurde der Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZV) „Mittelgraben“ gegründet. Die Gemeinde Michendorf trat bei. Zum WAZV „Mittelgraben“ gehört zudem die Gemeinde Nuthethal. Von den 6 Ortsteilen gehören aber nur 5 zum Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittelgraben“. Der Ortsteil Nudow ist Mitglied des WAZV „Der Teltow“. Der WAZV „Mittelgraben“ hat nur eine kleine eigene Kläranlage im Ortsteil Stücken in der Gemeinde Michendorf. Der übergroße Anteil des zu reinigenden Abwassers wird den Berliner Wasserbetrieben übergeben und gelangt nach der Reinigung über den Teltowkanal, der Havel und der Elbe in die Nordsee. Die technische und kaufmännische Betriebsführung des WAZV „Mittelgraben“ übernimmt die Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH (MWA), die ihren Unternehmenssitz in Kleinmachnow hat. Auch für den WAZV „Der Teltow“ mit seinen Gemeinden Kleinmachnow, Stahnsdorf und der Stadt Teltow ist die MWA betriebsführender Dienstleister.

3. Über den Tellerrand geschaut

Eine weitergehende vierte Reinigungsstufe – Reinigungsstufe zur Eliminierung von Spurenstoffen – ist für mich verbindlich, um von einem Mindeststandard „21. Jahrhundert“ zu sprechen. Eine Zahl, ob und wieviel Kläranlagen in Deutschland mit einer weitergehenden vierten Reinigungsstufe zur Eliminierung von Spurenstoffen ausgestattet sind, habe ich nicht gefunden. Die EU-WRRL-Richtlinie fordert keine 4 weitergehende Reinigungsstufe.

Die Berliner Wasserbetriebe wollen von sich aus bis 2027 ihre Kläranlagen mit einer 4 weitergehenden Reinigungsstufe ausstatten. Aber eine vierte Reinigungsstufe ist immer noch nicht Weltspitze. In der Schweiz gibt es Kläranlagen mit 5 Reinigungsstufen. Zum 01. Januar 2016 trat in der Schweiz (kein EU-Land) ein überarbeitetes Gewässerschutzgesetz in Kraft. Bei den in der Schweiz über 700 tätigen Kläranlagen ist in 20 Jahren ab dem Jahr 2016 bei 100 Kläranlagen an belasteten Gewässern eine fünfte zusätzliche Reinigungsstufe einzubauen. Betroffen sind Kläranlagen mit mehr als 80.000 Einwohnerwerten. Die Kläranlage von Zürich in der Schweiz mit ihren 5 Reinigungsstufen ist inzwischen ein Wallfahrtsort für Fachleute geworden. Ob mit 5 Reinigungsstufen das Wasser soweit gereinigt werden kann, dass die Mindestanforderungen an die Wasserqualität erreicht wird, oder sogar unterschritten werden, um für die naturnahe Verwendung vor Ort bereitzustehen kann ich nicht sagen.

4. Aktuelle politische Einschätzungen zur Problematik

In einem Bericht „Arzneimittelrückstände in Trinkwasser und Gewässern“ des Deutschen Bundestages vom 09.01.2020 wird in 145 Seiten dieses Thema ausführlich abgehandelt.6

Im Gliederungspunkt „4.23 Umwelt“ steht wörtlich: „Der Schutz der Umwelt ist mit dem Artikel 20a GG (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere) anerkannt und genießt somit einen hohen Rang. Mittlerweile ist es gesellschaftlicher Konsens, dass die Menschheit zu ihrer Aufrechterhaltung die Natur benötigt und eine strukturell und funktionell intakte Umwelt auch für zukünftige Generationen erhalten werden muss. Im Grundsatz bedeutet dies, dass eventuelle Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Umwelt minimiert und möglichst keine – zumindest keine dauerhaften – Schäden verursacht werden sollen“. An anderer Stelle wird ausgeführt: „Wasser ist Teil der Umwelt und Basis jeglichen Lebens. Insofern sind Wasser und Gewässer wesentlicher Teil des Schutzgutes Umwelt“.  

Im Gliederungspunkt 3.4 Fazit wird festgestellt: „In Oberflächengewässern finden sich deutlich höhere Konzentrationen von Arzneimittelrückständen als im Trinkwasser“.

Im Gliederungspunkt 5 „Maßnahmen zur Verringerung der Risiken durch Arzneimittelrückstände im Wasser“ steht im Unterpunkt 5.2.1 W1: „Verbesserte kommunale Abwasserbehandlung durch eine vierte Reinigungsstufe“: „Kommunale Kläranlagen verfügen üblicherweise über eine mechanische und eine biologische Reinigungsstufe. Mit der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser wurde in Siedlungsgebieten mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich im Einzugsbereich empfindlicher Gebiete wie Nord- und Ostsee befinden, eine dritte Reinigungsstufe verbindlich. In der dritten, chemischen Reinigungsstufe werden mit abiotisch-chemischen Verfahren der pH-Wert des Wassers eingestellt, Krankheitserreger abgetötet sowie Phosphor, Stickstoff und gegebenenfalls auch Eisen und Mangan gefällt und entnommen. Medikamentenrückstände werden aber durch eine biologische Aufbereitung und auch durch die dritte, chemische Reinigungsstufe nur in begrenztem Maße zurückgehalten. Im Ablauf konventioneller Kläranlagen wurden noch über 100 Arzneistoffe gefunden. Mikroverunreinigungen können aber durch eine vierte Reinigungsstufe zu einem Großteil eliminiert werden“. Nachfolgend werden die heute eingesetzten Verfahren beschrieben und nach Kosten bewertet.

Dem Europäischen Parlament wird mit Datum 09.12.2020 ein ENTSCHLIEßUNGSANTRAG „Entschließung des Europäischen Parlaments zur Umsetzung der Wassergesetzgebung der EU“ zugeleitet.7

Im ersten Teil werden die bisherigen Verordnungen, Richtlinien, Berichte usw. aufgeführt, auf denen sich der Entschließungsantrag stützt. Es folgen 26 „Erwägungen“ von A bis Z und danach Gliederungspunkte 1 bis 52. Ich habe versucht, die Fakten herauszufiltern, die für den „Bau eines Klärwerkes am großen Seddiner See“ und den damit verbundenen Zielstellungen von Relevanz sein könnten. Unterstreichungen von mir:

D „in der Erwägung, dass mit der WRRL ein Rahmen zum Schutz von 110 000 Oberflächenwasserkörpern in der EU geschaffen wurde mit dem Ziel, bis 2015 einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen, zum Schutz von 13 400 Grundwasserkörpern in der EU mit dem Ziel, innerhalb derselben Frist einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand zu erreichen, sowie zum Schutz von Trinkwasserressourcen gemäß Artikel 7 Absatz 2; in der Erwägung, dass im Rahmen der Eignungsprüfung erhebliche Mängel bei der Umsetzung der EU Wassergesetzgebung festgestellt wurden, deren Ziele bis zur endgültigen Frist 2027 voraussichtlich nicht erreicht werden können, es sei denn, alle erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen werden in den Mitgliedsländern unverzüglich eingeleitet und die wasserrelevanten sektorbezogenen Politikbereiche stehen mit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie im Einklang, in der Erwägung, dass die Wasserbewirtschaftungsplanung und die Maßnahmeprogramme über die Frist 2027 hinaus fortgesetzt werden sollte, um die Wasserqualität und -quantität weiter zu verbessern.

F „in der Erwägung, dass ein guter chemischer Zustand bei nur 38% der Oberflächengewässer erreicht wurde und sich gerade mal 40% in einem guten ökologischen Zustand befinden oder ein gutes ökologisches Potenzial erreicht haben“.

H „in der Erwägung, dass die Wirksamkeit der WRRL und die Verwirklichung ihrer Ziele von ihrer Umsetzung und Durchsetzung durch die zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten, von der Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung – auch durch Finanzierungsinstrumente der EU -, von der Umsetzung anderer EU-Rechtsvorschriften und von einer besseren Einbeziehung der wasserbezogenen Ziele in andere Politikbereiche abhängt, in der Erwägung, dass für ihre wirksame Umsetzung die Einbeziehung der Interessenvertreter von entscheidender Bedeutung ist“.

L „in der Erwägung, dass im globalen Sachstandsbericht des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) von 2019 über die biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen die Wasserverschmutzung als eine große Bedrohung für die weltweite biologische Vielfalt bezeichnet wird, in der Erwägung, dass die biologische Vielfalt in Süßwasser zu den am stärksten bedrohten Bereichen biologischer Vielfalt in Europa gehört und dass die Wasserverschmutzung negative Auswirkungen auf Flora und Fauna hat, in der Erwägung, dass die europäischen Feuchtgebiete, die als natürliche Kohlenstoffsenken dienen, seit 1970 um 50% und die Süßwasserarten um 83% zurückgegangen sind“.

M „in der Erwägung, dass der Klimawandel die größte Bedrohung für die Wasserressourcen in der Welt darstellt, und zwar in Bezug sowohl hohe als auch niedrige Wassermengen, in der Erwägung, dass gesunde und resiliente Süßwasserökosysteme besser dazu in der Lage sind, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern und sich daran anzupassen“.

3 „betont, dass keine Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich ist, fordert die Kommission auf, zu erklären, dass die Wasserrahmenrichtlinie nicht überarbeitet wird, und so der Rechtsunsicherheit ein Ende zu setzen, fordert die Kommission auf, soweit erforderlich weiterhin Aktualisierungen der Anhänge vorzuschlagen“.

31 „begrüßt die Einigung über die neue Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung, die die Verwendung von gereinigtem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung erleichtern wird; unterstützt die fortlaufende Modernisierung der Bewässerungsinfrastruktur durch Innovation und neue Technologien“.

Im Mai 2018 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Verordnung „MINDESTANFORDERUNGEN AN EINE WASSERWIEDERVERWENDUNG“, die erstmalig einheitliche Mindestanforderungen für die Praxis einer Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung in Europa formuliert. In Weiterentwicklung dieses Enwurfes ist eine Neue EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung am 26. Juni 2020 in Kraft getreten. Ihre Gültigkeit erlangt diese Verordnung am 26. Juni 2023 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Die Verordnung ergänzt die bestehenden EU-Regelungen. In Folge des vom Menschen verursachten Klimawandels soll diese Verordnung die Wasserknappheit in der EU durch Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft verringern mit einheitlichen Vorgaben. Ziel ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft und ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und die Gesundheit von uns Menschen und den Tieren. Die Entscheidung über die Anwendung der Verordnung liegt bei den Mitgliedsstaaten.

Das Land Brandenburg wurde ein Niedrigwasserkonzept für das Land Brandenburg erarbeitet und am 15. Februar 2021 vorgestellt. Mit dem Niedrigwasserkonzept soll in Zukunft besser auf Niedrigwasserereignisse und deren Management durch einen ganzheitlichen strategischen Ansatz begegnet werden. „Das Landesniedrigwasserkonzept“ ist Bestandteil eines bis Ende 2021 vorzulegenden Gesamtkonzeptes der Landesregierung zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser“.8 Das Niedrigwasserkonzept ist als Ganzes im Internet nachlesbar. An dieser Stelle einige Punkte, die auch für diese Homepage von Interesse sind:

  • Schaffung von Speicherkapazitäten und Förderung von natürlichem Wasserrückhalt,
  • die Bereitstellung von Zuschusswasser für die Landwirtschaft wird immer schwieriger,
  • die Entnahmen aus dem Grundwasser insbesondere in den trockenen Jahren von 8,3 Mio. m3/a im Jahr 2003 aus dem Grundwasser sind bis zu 24,3 Mio. m3/a im Jahr 2018 angewachsen,
  • zum Schutz des Grundwassers werden die Wasserbehörden bei Zulassungen von Grundwasserentnahmen künftig Stärker die aktuellen Grundwasserverhältnisse und langfristigen Entwicklungsprognosen der Grundwasserneu- bildung zu berücksichtigen haben,
  • als Maßnahmen des wasserrechtlichen Vollzugs können Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern oder dem Grundwasser insbesondere auf die öffentliche Wasserversorgung und den Erhalt bedeutsamer Infrastruktur beschränkt werden. Dazu kann die Wasserbehörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens Beschränkung oder Widerruf von Erlaubnissen als Einzelfallentscheidung und die Einschränkung des Anlieger- und Eigentümergebrauchs durch Allgemeinverfügung aussprechen.

5. Bau einer Wasseraufbereitungsanlage am Großen Seddiner See im Standard des 21. Jahrhunderts

Lange Zeit stand nur das Wasservolumen des Großen Seddiner Sees im Mittelpunkt meiner Rettungsstudien. Erst mit der Zeit reifte die Erkenntnis, eine umfassendere Lösung zu finden. Es wurden neben der Grundwasserproblematik im Einzugsgebiet der Seddiner Seen eine Lösung der Golfplatzwasserfrage, die Reanimierung des Michendorfer Herthasees, die Rettung des Biotops Fresdorfer See, ein dritter Wasserlauf für den Naturpark Nuthe-Nieplitz und Wasser für die Landwirtschaft mit einbezogen. Möglich wurde diese umfassende Herangehensweise durch die Berliner Wasserbetriebe. Diese signalisierten auf das Abwasser der Mittelmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH zu verzichten zu Gunsten eines Klärwerks am Seddiner See. Darüber hinaus haben die Berliner Wasserbetriebe angeboten, bei der Planung und dem Aufbau eines Klärwerks am Seddiner See mit ihrer Erfahrung und ihrem Wissen zu helfen.

Nachfolgend stellt eine Landkartenübersicht die Gebiete der Wasser- und Abwasserzweckverbände „Der Teltow“ uns „Mittelgraben“ dar, in denen das Abwasser gesammelt und zur Reinigung an die Berliner Wasserbetriebe weitergeleitet wird.

Übersicht über das Gebiet des WAZV „Mittelgraben“ und des WAZV „Der Teltow“9

Der Einwohnerwert für den WAZV „Mittelgraben“ und „Der Teltow“ beträgt 84.855. Das zu den Berliner Wasserbetrieben geleitete Abwasser von diesen beiden WAZV wurde als Durchschnitt aus den letzten drei Jahren ermittelt und beträgt 3.601.293 Kubikmeter.10 Diese Zahlen gehören in die Kategorie von Wasserreinigungsanlagen (Klärwerken) der Größenlasse 4. Der Einwohnerwert von über 80.000 passt zu den Schweizer Vorgaben für den Bau einer fünfstufigen Kläranlage. Es wird unterstellt, dass der Einwohnerwert eine Rentabilitätsgröße darstellt. Mit der Abwassermenge spekuliere ich positiv, dass mit dieser Abwassermenge nicht nur der Große Seddiner See wieder in ein wasserökologisches Gleichgewicht bordgefüllt bei 9 Millionen m3 gebracht werden kann sondern auch einige andere Probleme gelöst werden können.  Letzte Gewissheit kann aber nur eine wissenschaftliche wassermathematische Modelrechnung erbringen.

Wasser aus Wasseraufbereitungsanlage zur Seddiner Seenkette

Der Große Seddiner See und damit die Seddiner Seenkette ist in meinen Analysen und Studien bordgefüllt bei zirka 9 Millionen Kubikmeter Wasser. Dies ist bei so einer zur Verfügung stehenden Wassermenge in einer relativ kurzen Zeit zu realisieren. Damit wäre der wichtigste Faktor zur Sanierung der Seddiner Seenkette erfüllt = ausreichend Wasser. Dies müsste für die Untere Wasserbehörde eine gute Nachricht sein.

Wasser aus Wasseraufbereitungsanlage zur Golfplatzwasserspeisung

Der Golfplatz könnte seinen zusätzlichen Wasserbedarf von dem Klärwerk beziehen. Als Folge wäre der zusätzliche Wasserbedarf aus einer anderen Quelle (Seddiner See oder Grundwasser) nicht mehr nötig. Das Grundwasser in diesem Gebiet hätte einen Stressfaktor weniger. Auch dies sollte für die Untere Wasserbehörde eine gute Nachricht sein.

Wasser aus Wasseraufbereitungsanlage für Herthaseewasserspeisung

Der Herthasee ist ausgetrocknet. Der Ortsteil Michendorf der Gemeinde Michendorf möchte den See gern reanimieren. Dies sollte mit diesem Projekt möglich sein. Eine eventuelle Weiterleitung von Wasser in den Mittelgraben und weiter Richtung Nuthe sollte geprüft werden.

Wasseraufbereitungsanlage-Fresdorfer See Wasserspeisung

Der Fresdorfer See ist ebenfalls ausgetrocknet. Er ist in seiner Gesamtheit in meiner Einschätzung ein erhaltenswertes Biotop. Dieses Biotop sollte wenigsten in seinem Zustand von 2013/2014 wiederhergestellt werden. Eine Weiterleitung von Wasser in Richtung Nuthe sollte geprüft werden.

Wasseraufbereitungsanlage-Speisung Landwirtschaft mit Wasser

Die Abgabe von Wasser an die Landwirtschaft ist eine weitere Option.

Klärwerk-Naturpark Nuthe-Nieplitz

Mit dem Wasser könnten im Naturpark Nuthe-Nieplitz eventuell Naturparkprojekte bedient werden.

6. Wo könnte die Wasseraufbereitungsanlage gebaut werden?

BEELITZ

Die 3,6 Mio. m3 der WAZV „Mittelgraben“ und „der Teltow“ von Michendorf weiter an die Seddiner Seen vorbei nach Beelitz zu leiten, dort in einem hohen Standard aufzubereiten und nach der Aufbereitung zurück in Richtung Seddiner Seen zu leiten, ist eine Option. Die Qualitätsansprüche an das zu reinigende Abwasser und die Gesamtmenge von zirka 4,6 Mio. m3 in Beelitz nach den Standards des 21. Jahrhunderts zu reinigen, erzwingen den Bau einer neuen, modernen Wasseraufbereitungsanlage. Betreiber einer solchen Anlage könnten in meiner Einschätzung die Wasser- und Abwasserzweckverbände „WAZ Nieplitz“, „WAZV Mittelgraben“ und der „WAZV „Der Teltow“ gemeinsam sein.  Die Vor- und Nachteile wären:

  • Vermutlich kein Standortproblem,
  • WRRL-Richtlinienwerte könnten in der Nieplitz und dem Blankensee erstmalig vermutlich eingehalten werden,
  • komplizierte Rohrleitungsinfrastruktur der Abwasserdruckleitungen und Rückführung des gereinigten Wassers Richtung Seddiner Seenkette und Herthasee,
  • Ausreichend Wasser für eine langfristige und ausreichende Wasserstabilisierung der Seddiner Seenkette,
  • WRRL-Richtlinie wird vom Großen Seddiner See eingehalten,
  • Ausreichend Wasser für eine Reanimierung des Herthasees,
  • Ausreichend Wasser für die Erhaltung des Biotops Fresdorfer See,
  • Zusätzliches Wasser für den Naturpark Nuthe-Nieplitz.

NÖRDLICH SEDDINER SEEN

Das Areal zwischen dem Golfplatz und dem Ortsteil Dorf Wildenbruch bietet sich an. Von Michendorf die Luckenwalder Straße Richtung Wildenbruch wäre dies nach dem Michendorfer Berg rechts. Die Felder sind in meiner Einschätzung nicht sehr intensiv genutzt, wenn überhaupt. Das Areal ist kein Wasserschutzgebiet. Allerdings ist es als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die Richtlinien für Landschaftsschutzgebiete lassen eine „Entlassung“ aus diesem Status zu.

Skizze des Areals hinter dem Michendorfer Berg

Foto Siegfried Paul
Areal hinter dem Michendorfer Berg Richtung Seddiner See

Als Betreiber einer Wasseraufbereitungsanlage nördlich vom am Seddiner See kommt nach den gesetzlichen Vorschriften der zuständige WAZV Mittelgraben in Frage. 

Foto Siegfried Paul
Pumpstation am Dorf Wildenbruch

Die Vor- und Nachteile wären:

  • WRRL-Vorgaben der Seddiner Seenkette bleiben erfüllt,
  • nicht ganz so komplizierte Druckleitungsinfrastruktur,
  • ungelöste Standortfrage,
  • weiterhin veraltetes Klärwerk in Beelitz,
  • weiterhin schlechte WRRL-Werte in der Nieplitz und dem Blankensee.
  • Die Klimaneutralität und Sozialverträglichkeit einer solchen modernen Wasseraufbereitungsanlage werden in diesem Gliederungspunkt nur als unumgängliche Forderungen an solch einer modernen Anlage benannt.

7. Was ist eine moderne Wasserwiederaufbereitungsanlage?

Es ist eine Wasserwiederaufbereitungsanlage mit mindestens 5 Reinigungsstufen und weiteren Reinigungsverfahren wie der Einsatz einer UV-Desinfektion und Behandlung des Wassers durch Membranfiltration und/oder Biofiltration zur Eliminierung von Spurenstoffen und Krankheitskeimen. Eine solche Anlage gibt es nach meiner Einschätzung in Deutschland bisher nicht im Dauerbetrieb. Es ist eventuell Pionierarbeit für Deutschland und darüber hinaus. Die Wasserqualität soll alle Qualitätsanforderungen für einen Einsatz in der Landwirtschaft und in Badegewässern mit einem Abfluss erfüllen. Die Qualitätsstufe Trinkwasserqualität vermeide ich als Zielstellung. 

Die Schweiz hat über fünf Jahre Erfahrung im Aus- oder Neubau von fünfstufigen Kläranlagen ab einem Einwohnerwert von 80.000. Hier sollte eine Kooperation gesucht werden. Vielleicht ist sogar ein Bauplan übernahmefähig. Solch eine Kläranlage ist bestimmt auch für die Forschung interessant. Die entsprechenden Forschungsfachbereiche an den Berliner und Brandenburger Universitäten, Hoch- und Fachschulen sollte eine Forschungsmöglichkeit angeboten werden. Nicht zuletzt können die Erfahrungen mit solch einer modernen weit ins 21. Jahrhundert gerichteten Kläranlage für die Politik für ihre Entscheidungsfindungen von Nutzen sein.

8. Betrachtungen zur Nachhaltigkeit des Projektes

Schon die Wahl „ins 21. Jahrhundert gerichtet“ soll eine langanhaltende Nachhaltigkeit ausdrücken. Die Evaluierung der EU WRRL-Richtlinie vom Dezember 2020 fordert innovative Entwicklungen zu unterstützen. Ebenfalls fordert das Brandenburgische „Maßnahmepaket Kommunalabwasser Bewirtschaftungszeitraum 2016-2021“ innovative Neuerungen zu fördern. Eine fünfstufige Kläranlage ist eine innovative Neuerung und eine Weiterentwicklung der gegenwärtigen Klärwerkstandards.

Die Mindestanforderungen der EU WRRL-Richtlinie hat alle EU-Mitgliedsländer im Blick und ihr aktuelles Niveau bei der Aufbereitung von Abwasser. Die EU-WRRL-Richtlinie fordert ein Mindeststandard bei der Abwasserreinigung bis 2027 zu erreichen. Die Schweiz als Nichtmitglied der EU ist daran nicht gebunden. Sie kann höher gesteckte Ziele vorgeben, was sie mit fünfstufigen Kläranlagen auch anstrebt.

Die EU-WRRL-Richtlinie gibt nicht nur Mindeststandardgrößen für gereinigtes Abwasser vor. In der Richtlinie werden mit Blick auf den Klimawandel die Wasserressourcen mit einbezogen: „sowohl hohe als auch niedrige Wassermengen“. Die Seddiner Seenkette liegt in einem Gebiet mit niedrigen Wassermengen. Das Klärwerk soll so hochwertig arbeiten, dass das gereinigte Abwasser von so hoher Qualität ist, dass es vor Ort verbleiben kann. Dies steht im Einklang mit Formulierungen im Punkt 31 der Evaluierung der EU WRRL-Richtlinie vom Dezember 2020: „begrüßt die Einigung über die neue Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung, die die Verwendung von gereinigtem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung erleichtern wird; unterstützt die fortlaufende Modernisierung der Bewässerungsinfrastruktur durch Innovation und neue Technologien“.

Im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel wären die ökologischen Reparaturen an und um die Seddiner Seenkette ein Beitrag im Kampf gegen den von uns Menschen verursachten Klimawandel. Die Nachhaltigkeit liegt in einer Dauerhaftigkeit über Jahrhunderte. Eine größere sofortige Nachhaltigkeit beinhalten die Auswirkungen vor Ort.

  • Beitrag zu einem gesunden Klima im Großraum von Berlin,
  • Rettung der Seddiner Seenkette ist von überregionaler Bedeutung für die Erholung von uns Menschen,
  • mit der Rettung der Seddiner Seenkette bleibt die Wohnattraktivität vor Ort erhalten,
  • mit der Rettung der Seddiner Seenkette bleiben Bademöglichkeiten der Kinder, Dauerzeltler und sonstiger Interessenten erhalten,
  • mit der Rettung der Seddiner Seenkette bleiben verschiede Ökosysteme erhalten oder werden reanimiert,
  • Loslösung der Golfanlage vom Grundwasser ist ein Beitrag zur Grundwasserstabilität im Speckgürtel von Berlin,
  • Reanimierung des Herthasees ist ein Beitrag für die Erhöhung der Wohnkultur im Ortsteil Michendorf, Reanimierung eines Ökosystems und der Bademöglichkeiten der Kinder vor Ort,
  • Erhaltung des Biotops Fresdorfer See ist ein Beitrag für die Erhaltung von Biotopen,
  • mit dem Erhalt der Seddiner Seenkette ist eine Aufwertung des Naturparks Nuthe-Nieplitz verbunden,
  • eine dritte Wasserader für den Naturpark Nuthe-Nieplitz ermöglicht das Nachdenken über bisher nicht durchführbare ökologische Projekte,
  • die Bereitstellung von Wasser für die Landwirtschaft wird vermutlich immer zwingender.

Die Wegwerfmentalität bezogen auf gereinigtes Abwasser aus dem letzten Jahrhundert ist nicht mehr aufrecht zu erhalten. Wasser wird auch im Land Brandenburg immer kostbarer werden. Aus dieser Sicht passen die jährlich konservativ nach unten gerechneten 200 Millionen m3 Abwasser, die in die Meere geleitet werden, nicht zu den Klagen über immer mehr fehlendes Wasser im Land Brandenburg. Es sind immerhin in je fünf Jahren eine Milliarde Kubikmeter!

Nach meiner Einschätzung ist im 21. Jahrhundert nur jeder Kubikmeter gereinigtes Abwasser welches im Land Brandenburg verbleibt sinnvoll eingesetzt. Auch die Wissenschaft fordert eindringlich mit Blick auf den Klimawandel ein Paradigmenwechsel, der vollzogen werden muss und durch den Klimawandel erzwungen werden wird.

9. Finanzierung des Projektes

Die Finanzierung dieses Projektes wird im Gliederungspunkt 10 dieser Homepage behandelt.

1 Quelle wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Kläranlage
2 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg.
3 Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg, Lagebericht 2019, Abschnitt Reinigungsleistung und Nährstoffreduzierung zur WRRL-Zielerreichung.
4 Angabe nach Auskunft des Bürgermeisters der Gemeinde Seddiner See.
5 www.mwa-gmbh.de/
6 Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/16430, 09.1.2020, Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung, Technikfolgeabschätzung (TA), Arzneimittelrückstände in Trinkwasser und Gewässern.
7 Dem Europäischen Parlament wird mit Datum 09.12.2020 im Anschluss an die Anfragen zur mündlichen Beantwortung B9-XXXX/2020 und B9-XXXX/2020 gemäß Artikel 136 Absatz 6 der Geschäftsordnung zur Umsetzung der Wassergesetzgebung der EU ein ENTSCHLIEßUNGSANTRAG „Entschließung des Europäischen Parlaments zur Umsetzung der Wassergesetzgebung der EU“ zugeleitet.
8 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
9 Landkarte stellte die Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH zur Verfügung.
10 Zahlen stellte die Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH zur Verfügung.

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