Oberflächenwasserentnahme Golf- und Country Club Seddiner See AG

Mit der Baugenehmigung 1994 begannen die Arbeiten. Im Jahr 1997 wurde die Golfanlage eingeweiht. Auf dem Gelände befanden sich drei Brunnen der ehemaligen LPG-Gärtnerei, die bis 1990 dort existierte. Diese drei Brunnen dienten bei den Bauarbeiten und nach der Eröffnung des Golf- und Country Clubs Seddiner See bis zum Jahr 2000 als zusätzliche Wasserquellen neben dem Wasser, die die Natur lieferte zur Beregnung der Golfanlage. „Für das Land Brandenburg ist die Zusatzbewässerung bei einer Golfanlage Grundvoraussetzung- ohne Zusatzbewässerung geht es nicht. Ja nach Lage und Gegebenheiten wird das Beregnungswasser entweder aus dem Grundwasser oder aus dem Oberflächenwasser der Seen oder Flüsse entnommen“.1 Der Schlauch zur Wasserentnahme aus dem Großen Seddiner See erinnert etwas an einer Anakondaschlange.

Schlauch zur Wasserentnahme aus dem Großen Seddiner See

Bis zum Jahr 2000 war der Große- und Kleine Seddiner See wie schon an anderer Stelle ausgeführt in Bundesbesitz. Im Jahr 2000 sind der Große- und der Kleine Seddiner See von der Gemeinde Seddiner See gekauft worden. Von den Golfanlagebetreibern muss es sofort Bestrebungen gegeben haben, den zusätzlichen Wasserbedarf zum Teil aus dem Großen Seddiner See entnehmen zu dürfen. Auch an dieser Stelle verweise ich noch einmal darauf, dass sich der Golf- und Country Club Seddiner See AG diese Genehmigung nicht selbst erteilen konnte und auch nicht erteilt hat. Die Schuldzuweisungen zum Zustand des Großen Seddiner Sees – der Golfclub ist schuld – greifen zu kurz.

Es liegen zwei wasserrechtliche Erlaubnisse für den Golf- und Country Club Seddiner See AG vor. Einmal die Erlaubnis zur und Entnahme von Grundwasser und zum anderen zur Entnahme von Oberflächenwasser. Für die Entnahme von Oberflächenwasser gibt es eine wasserrechtliche Erlaubnis vom 12.07.2001 über 500 000 m3/a mit einer Befristung auf 25 Jahre. Die Erlaubnis trägt das Zeichen WV-Ni-596-29. Dazu gibt es einen Nachtrag vom 04.07.2002. „Von den 500 000 m3/a dürfen aber nur 150 000 m3/a für die eigene Nutzung – also die Beregnung des Golfplatzes – verwendet werden“.2 Diese Erlaubnis wurde in Absprache mit dem Seebesitzer, der Unteren Wasserbehörde und des Landesamtes für Umwelt getroffen.

350.000 m3 sind dem See wieder zurückzugegeben. Dies geschieht nach dem das Wasser durch eine golfeigene Pelicon-Anlage geschickt wurde, um den Phosphatgehalt zu reduzieren. Damit wird der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) Rechnung getragen, die eine Phosphorkonzentration von unter 50 Mikrogramm pro Liter als Zielwert vorgibt. Mitte September 2020 konnte ich mich überzeugen, dass das Rohr zur Wasserentnahme aus dem Großen Seddiner See entfernt wurde. Ob das eine nachhaltige Entscheidung ist, muss die nahe Zukunft zeigen. Das nachfolgende Foto zeigt nur noch das Stromkabel.

Foto Siegfried Paul
Mitte September 2020

Um dies zu klären, habe ich mich an den Golf- und Country Club Seddiner See AG gewandt. Die Antwort wird hier wörtlich zitiert: „Da wir keine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme einer für die Beregnung ausreichenden Grundwassermenge haben, werden wir (leider) auch weiterhin Oberflächenwasser entnehmen müssen“.3 Das lasse ich ohne Kommentar so stehen.

Foto Siegfried Paul
Anfang Juli 2020

Auf dem Foto ist deutlich der wiederverlegte Wasserentnahmeschlauch zu sehen. Nach Angabe der Golfbetreiber wurden zwischen 2011 und 2020 durchschnittlich 112.000 m3 Seewasser jährlich auf der Golfanlage verregnet. Die genehmigten 150.000 m3 wurden somit nicht voll ausgeschöpft. Nach einem anderen Rechenmodell werden auf dem Golfgelände jährlich 110.000 – 140.000 mGrundwasser neu gebildet. „Das bedeutet, dass die Golfanlage dem Seddiner See nicht mehr Wasser entnimmt, als sie langfristig dem Grundwasser wieder zuführt“.4 Bemerkung: Diese Einschätzung unterstellt, dass die 110.00 – 140.000 m3 im großen Umfang dem Großen Seddiner See zu Gute kommt. Das ist für mich mit Blick auf die hydrologischen Gegebenheiten wissenschaftlich noch nicht ausreichend bewiesen.

Die zweite wasserrechtliche Erlaubnis mit dem Zeichen WV-Ni-596-31 trägt das Datum 12.07.2001 und genehmigt die Entnahme von Grundwasser in der Höhe von insgesamt 86 000 m3/a auf dem Gelände des Golfclubs.2 Von den 86 000 m3 /a dürfen aber nur 6 000 m3/a verregnet werden. 80 000 m3/a werden direkt in den Großen Seddiner See geleitet. Die 80 000 m3 Grundwasser müssen auch nur dann gefördert werden, wenn 6 000 m3 Grundwasser für die Beregnung verwendet werden. Wenn beispielsweise nur 1 500 m3 Grundwasser für die Nutzung gefördert werden, müssen 20 000 m3 in den See geleitet werden.

In der Präsentation5 “Wasserentnahme aus dem Seddiner See“ wird ausgeführt: „Durch die festgestellte hydraulische Verbindung des Sees und des 1. GWL mit dem 2. GWL im Osten des Seddiner Sees zeigt, dass die betriebene Stützung des Seepegels durch GW- entnahmen aus dem 2. GWL und nach Aufbereitung und Wiedereinleitung nicht zielführend“ ist. Damit kann nur die genehmigte und seit 2001 durchgeführte Grundwasserentnahme des Golf- und Country Clubs Seddiner See AG in den beschriebenen Parametern gemeint sein.

1 Aus SEE-KURIER, 20. November 2019, Woche 47, Die Bewässerung der Golfanlage am Großen Seddiner See, Teil 1: Die Omega-Lage und ihre Folgen, Horst Schubert Vorstand Golf- und Countryclub Seddiner See AG.
2 Die Daten sind einem Schreiben der Unteren Wasserbehörde an den Vorsitzenden des Ortsentwicklungsausschusses Seddiner See entnommen. Datum des Schreibens 27. März 2020.
3 E-Mail vom 11.März 2021 Golf- und Country Club Seddiner See AG.
4 Leserbrief an den Märkischen Bogen 11 /2020, Golfplätze und die gesellschaftliche Relevanz, Horst Schubert, Golf- und Country Club Seddiner See AG.
5 Aus der Präsentation des Fachdienstes Umwelt der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

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