Rechtliche Überlegungen

Stufenausbaukonzept für die naturnahe Abwasserreinigung 1

Um das Projekt auf eine rechtliche Basis zu stellen und auf breitere Schultern, wird die Möglichkeit der Bildung eines Konsortiums geprüft.

Was ist ein Konsortium?
Ein Konsortium ist ein (Unternehmens)Zusammenschluss von rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibenden Mitgliedern zur Durchführung eines zeitlich begrenzten vereinbarten Geschäftszwecks. Im deutschem Recht sind für ein Konsortium die §§ 705 ff. BGB maßgebend.2 Es ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dieses Konsortium endet, wenn das Konsortialgeschäft abgewickelt ist. Ein Konsortialvertrag beinhaltet detailliert konsortialtypische Regelungen nach den Bestimmungen der §§ 705 ff. in Verbindung mit § 675 BGB. Der oder die Konsortionalführer vertreten das Konsortium nach außen und arbeiten im Auftrag des Konsortiums.

Mögliche Konsortialmitglieder
Die involvierten Wasser- und Abwasserzweckverbände (WAZV) und involvierten Gemeinden sowie die Stadt Beelitz sehe ich als Mitgliedskandidaten. 

Erarbeitung eines Konsortionalvertrages
Ein zu erarbeitender Konsortionalvertrag regelt detailliert den Geschäftszweck bis zu seiner Beendigung. Hier die Überführung der Abwasserreinigungsanlage von einer Pilot- und Forschungsanlage in einen Regelbetrieb.

1 Mit freundlicher Genehmigung des Instituts für Umwelttechnik und Management an der Universität Witten/Herdecke GmbH, 2013, verwendet. Skizzenhafte und schematisierte Darstellung einer modernen Kläranlage. Entnommen der Titelseite „Stufenausbaukonzepte für kommunale Kläranlagen unter verschiedenen Landesspezifischen Randbedingungen“.

2 BGH NKW 2001, 1056.

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