Verordnung EU 2020/741 zur Wasserwiederverwendung

Die „VERORDNUNG (EU) 2020/741 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung“

Die Verordnung ist im Amtsblatt der Europäischen Union am 5.6.2020 veröffentlicht worden. Auf 7 DIN A4 Seiten ist mit in 44 in „Erwägung stehenden Gründen“ die Verordnung erlassen worden. Die Verordnung umfasst nachfolgend weitere 15 Artikel mit zahlreichen Artikelgliederungspunkten und weiteren Unterpunkten. Dazu kommen Anhänge und Tabellen. Sie gilt ab 26. Juni 2023 in allen EU-Staaten und ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Somit auch in Deutschland:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0741

Obwohl diese Verordnung nur „Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung“ im Blick hat und bisher nur für die Bewässerung landwirtschaftlich genutzter Flächen mit nicht für den Rohverzehr bestimmter landwirtschaftlicher Pflanzen gilt, könnte diese Verordnung in Teilen auch die „abwasserpolitische“ Grundlage für das angestrebte Lean Tech Projekt sein. Grundlage sind die Standards der WHO. Daher wird versucht, wesentliche Eckpunkte und Schnittstellen dieser Verordnung in diesem Homepageabschnitt herauszuarbeiten und zu besprechen mit Blick auf die vorgeschlagene „Lean Tech Abwasseraufbereitungsanlage Potsdam Mittelmark Seddiner See“. Auf dieser „abwasserpolitischen“ Grundlage werden auch sämtliche Inhalte der anderen Lean Tech  Gliederungspunkte überprüft und weiter qualifiziert.

Es wird kein absolutes Neuland betreten in Europa. Länder wie Frankreich oder Spanien nutzen bereits aufbereitetes Abwasser erfolgreich zur Bewässerung.

In Erwägung nachstehender Gründe

In Erwägung nachstehender Grund (1)

Die Wasserressourcen in der Union geraten zunehmend unter Druck, was zu Wasserknappheit und einer Verschlechterung der Wasserqualität führt. Insbesondere der Klimawandel, unvorhersehbare Wetterverhältnisse und Dürren tragen wesentlich dazu bei, den durch Stadtentwicklung und Landwirtschaft verursachten Druck auf die Süßwasserressoursen zu erhöhen.

In Erwägung nachstehender Grund (2)

Die Fähigkeit der Union, dem zunehmenden Druck auf die Wasserressourcen zu begegnen, könnte durch eine umfassende Wiederverwendung von behandeltem Abwasser verbessert werden, indem die Entnahme aus Oberflächenwasserkörpern und Grundwasserkörpern begrenzt, die Auswirkungen der Einleitung von behandeltem Abwasser in Wasserkörper verringert und Wassereinsparungen durch verschiedene Nutzungsarten für kommunales Abwasser, bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Umweltschutzniveaus gefördert werden.

In diesen beiden Punkten dieser in Erwägung stehenden Gründen ist das Fundament und die Zielstellung der Verordnung formuliert. Diese beiden Punkte finden sich auch in den Zielstellungen einer „Lean Tech Abwasseraufbereitungsanlage Potsdam Mittelmark Seddiner See“.

In Erwägung nachstehender Grund (7)

Der Zweck dieser Verordnung über die Wasserwiederverwendung ist es, den Einsatz der Wasserwiederverwendung zu erleichtern, wo das sinnvoll und kosteneffizient ist, und damit förderliche Rahmenbedingungen für diejenigen Mitgliedsstaaten zu schaffen, die die Wasserwiederverwendung nutzen möchten oder müssen….

Der in Erwägung stehende Grund Nr. 7 beinhaltet die Aussage, dass diese Verordnung nicht zwingend von den EU Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Es ist eine Kannbestimmung.1 Die vorgeschlagene LeanTech Abwasserwiederaufbereitungsanlage Potsdam Mittelmark Seddiner See ist nach Einschätzung des Homepageautors ohne Alternative. Trotz fortschreitenden Klimawandels wäre in diesem Gebiet für viele Bereiche ein Wasserhaushaltsgleichgewicht wieder herstellbar. Damit wäre das Projekt sinnvoll. Zu den Kosten einer Lean Tech Abwasseraufbereitungsanlage wurde schon an verschiedenen Stellen der Homepage eingegangen. Kostengünstiger als die in Deutschland bisher angewendeten Technologien.

In Erwägung nachstehender Grund (13)

Die geringe Nutzung der Wasserwiederverwendung in der Union erklärt sich unter anderem durch die hohen Investitionen, die für die Modernisierung kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen erforderlich sind, und die mangelnden finanziellen Anreize für die Nutzung der Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft…

Die Modernisierungen und Weiterentwicklungen der in Deutschland vom Grundsatz her verwendeten dreistufigen Abwasseraufbereitungsanlagen erfordern in der Tat sehr hohe Investitionen. Lean Tech Anlagen sind nachweislich billiger. Dafür gibt es weltweit viele Beispiele. Finanzieller Anreiz für die Landwirtschaft ist das mit dieser Anlage angestrebte Ziel, dass das gereinigte Wasser für die Landwirtschaft oder Industrie billiger sein soll als der Einsatz von Trinkwasser.

In Erwägung nachstehender Grund (15)

In einigen Fällen transportieren und speichern die Betreiber der Aufbereitungseinrichtungen das aufbereitete Wasser nach wie vor nach dem Verlassen der Aufbereitungseinrichtung, bevor sie das aufbereitete Wasser an die nächsten Akteure in der Kette, wie z. B. die Betreiber des Verteilungsnetzes von aufbereitetem Wasser, die Betreiber einer Speicherinfrastruktur für aufbereitetes Wasser, oder die Endnutzer weiterleiten…

Es wird vorgeschlagen, das Verteilungsnetzt und eine Speicherinfrastruktur in die Lean Tech Abwasseraufbereitungsanlage Potsdam Mittelmark Seddiner See zu integrieren und die drei Komponenten Wasseraufbereitung, Verteilernetzt und Speichernetz als Einheit zu behandeln. Das hätte den großen Vorteil, dass eine Gebührenkalkulation für das aufbereitete Abwasser für die Wasserendabnehmer aus „einer Hand“ kommt und damit transparenter gestaltet werden kann.

In Erwägung nachstehender Grund (16)

Das Risikomanagement sollte eine proaktive Identifizierung und ein proaktives Management von Risiken umfassen und mit dem Absatz verknüpft sein, aufbereitetes Wasser in einer für bestimmte Verwendungszwecke erforderlichen Qualität zu erzeugen…

Dem ist nichts hinzuzufügen außer der Bemerkung, dass in dieser Anlage eine solche Wasserqualität erzeugt werden soll, dass alle Verwendungszwecke ohne Einschränkungen bedient werden können.

In Erwägung nachstehender Grund (19)

Für einen wirksamen Schutz der Umwelt sowie der Gesundheit von Mensch und Tier sollten in erster Linie die Betreiber von Aufbereitungsanlagen für die Qualität des aufbereiteten Wassers an der Stelle der Einhaltung verantwortlich sein…und…sollten die Betreiber von Aufbereitungsanlagen die Qualität des aufbereiteten Wasser überwachen…

Zustimmung ohne Einschränkung.

In Erwägung nachstehender Grund (20)

Die vorliegende Verordnung sollte für aufbereitetes Wasser gelten, das aus Abwasser gewonnen wird, das in der Kanalisation gesammelt, gemäß der Richtlinie 91/271/EWG in kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen aufbereitet und entweder in der kommunalen Abwasserbehandlungsanlage oder in einer Aufbereitungseinrichtung einer weiteren Behandlung unterzogen worden ist…

Die Lean Tech Abwasseraufbereitungsanlage Potsdam Mittelmark Seddiner See wäre eine Aufbereitungseinrichtung mit weiterer Aufbereitung für 80% der Zielstellungwassermenge von 8 Millionen m3 nach Planungsstand Januar 2023.  Die restlichen Prozent passen nicht in das EU-Schema. Somit ist hier ein Klärungsbedarf nötig.

In Erwägung nachstehender Grund (29)

Die Aufbereitung und Wiederverwendung von behandeltem Abwasser bietet ein großes Potenzial. Um die Nutzung der Wasserwiederverwendung zu unterstützen und dazu anzuregen, sollte die Angabe spezieller Verwendungszwecke im Rahmen dieser Verordnung die Mitgliedsstaaten nicht daran hindern, die Verwendung von aufbereitetem Wasser für andere Zwecke einschließlich sowie mit Freizeit und Umwelt verbundener Zwecke zuzulassen, wenn das angesichts einzelner Gegebenheiten und Erfordernisse für notwendig erachtet wird, sofern ein hohes Maß an Schutz für die Umwelt sowie für die Gesundheit von Mensch und Tier sichergestellt ist.

Die in Erwägung nachstehender Grund (29) stehenden Möglichkeiten bildeten von Anfang an bei dem Lean Tech Projekt die Gedankenbasis über die Möglichkeiten einer solchen Anlage.

In Erwägung nachstehender Grund (31)

Zur Förderung des Vertrauens in die Wasserwiederverwendung sollten der Öffentlichkeit Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Bereitstellung von eindeutigen, vollständigen und aktualisierten Informationen über die Wasserwiederverwendung würde für größere Transparenz und eine bessere Rückverfolgung sorgen und könnte auch von besonderem Interesse für andere einschlägige Behörden sein, für die die zweckspezifische Wasserwiederverwendung von Bedeutung ist…

Auf den Punkt gebracht geht es um die Öffentlichkeitsarbeit. Die Homepage www.sedinersee48.de ist Öffentlichkeitsarbeit. Es sollen mit dieser Homepage der Öffentlichkeit aber auch der Wissenschaft Informationen zur zunehmenden Wassersknappheit im besprochenen Landschaftsgebiet gegeben werden und den daraus resultierenden Zwängen. Zum anderen soll die Öffentlichkeit teil haben an der Suche nach einer nachhaltigen Lösung. Dazu gehören auch „Einzelgespräche“ mit möglichen Endnutzern und Wissenschaftlern. Ebenfalls ist ein Power Point Vortrag in Arbeit.

In Erwägung nachstehender Grund (43)

Zur optimalen Entwicklung und Förderung der Praxis und Wiederverwendung von in geeigneter Weise behandeltem Abwasser, und um eine wesentliche Verbesserung der Zuverlässigkeit von in geeigneter Weise behandeltem Abwasser und von praktischen Nutzungsmethoden zu erreichen, sollte die Union die Forschung und Entwicklung in diesem Bereich durch das Programm Horizont unterstützen.

In Erwägung nachstehender Grund (44)

Mit dieser Verordnung wird bezweckt, die nachhaltige Nutzung von Wasser zu fördern. Zu diesem sollte sich die Europäische Kommission verpflichten, Programme der Union einschließlich des LIFE-Programms, zu nutzen, um lokale Initiativen zur Wiederverwendung von in geeigneter Weise behandeltem Abwasser zu fördern.

Die in Erwägung stehenden Gründe 43 und 44 richten sich an die Union und die Europäische Kommission selbst. Die vorgeschlagene Lean Tech Abwasseraufbereitungsanlage Potsdam Mittelmark Seddiner See ist eine lokale Initiative. Es wird versucht, wenn es zu den in Erwägung stehenden Gründen HORIZONT und LIFE-Programm kommt, die Lean Tech Abwasseranlage darin zu integrieren und zu verankern.

Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung findet Anwendung, wenn behandeltes kommunales Abwasser gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 91/271/EWG für die landwirtschaftliche Bewässerung im Sinne des Anhangs I Abschnitt 1 der vorliegenden Verordnung wiederverwendet wird.

(3) Abweichend von Absatz 1 können für Forschungs- und Pilotprojekte mit Bezug auf Aufbereitungseinrichtungen Ausnahmen von der vorliegenden Verordnung erteilt werden, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die folgenden Kriterien erfüllt sind:

a)  Das Forschungs- oder Pilotprojekt wird nicht in einem Wasserkörper, aus dem Wasser für den menschlichen Gebrauch entnommen wird oder in einem relevanten, gemäß Richtlinie 2000/60/EG ausgewiesenen Schutzgebiet durchgeführt;

b) das Forschungs- und Pilotprojekt wird angemessen überwacht.

Der Standort dieser Anlage ist noch offen. Die Richtlinie 2000/60/EG ist die WRRL-Richtlinie, die in dieser Homepage immer wieder thematisiert wurde. Der Standort dieser Anlage sollte in Zusammenarbeit mit allen notwenigen Entscheidungsträgern gemeinsam gefunden werden, um Zeitverluste zu vermeiden

Verpflichtungen hinsichtlich Genehmigungen für aufbereitetes Wasser

(4) Für die Zwecke der Antragsprüfung konsultiert die zuständige Behörde andere einschlägige Behörden, insbesondere die Wasserbehörde und die Gesundheitsbehörde, falls diese nicht mit der zuständigen Behörde identisch sind, und andere von der zuständigen Behörde für relevant erachtete Parteien und und tauscht mit ihnen einschlägige Informationen aus.

(5) Die zuständige Behörde entscheidet unverzüglich, ob sie die Genehmigung erteilt. Wenn die zuständige Behörde aufgrund der Komplexität eines Antrags mehr als 12 Monate ab Eingang eines vollständigen Antrags benötigt, um zu entscheiden, ob sie eine Genehmigung erteilt, so unterrichtet sie den Antragsteller über den voraussichtlichen Zeitpunkt ihrer Entscheidung.

Einen entsprechenden, vollständigen Antrag innerhalb von 12 Monaten zu entscheiden, wäre ein bürokratischer Durchbruch. In jüngster Zeit sind in anderen Bereichen erstaunlich kurze Antragsbearbeitungszeiten erreicht worden, die früher Jahre gedauert haben. Dies sollte auch hier möglich sein. Der Klimawandel kennt leider keine Bürokratie.

1 Siehe auch die Einschätzung des Bundesumweltamtes in Gliederungspunkt 3.

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